Illegale Online-Casinos Zocken ohne Regeln

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im März 2022 zwei Millionen Euro an Dama N.V. Der Kontostand von N1 Interactive wird im selben Dokument mit mehr als sieben Millionen Euro angegeben.

  • Zukunftstrends: Automatisierte Erkennungssysteme für neue Glücksspielseiten
  • Mögliche Lockerungen im Zuge eines neuen Glücksspielstaatsvertrags
  • Die Rolle von Künstlicher Intelligenz bei der Überwachung des Angebots
  • Entwicklung hin zu einer europaweit harmonisierten Regulierung und Sperrpraxis

In Dokumenten der insolventen Wirecard-Bank aus dem Jahr 2020, die dem BR vorliegen, wird "SoftSwiss" als Kunde genannt — im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Vorgängerfirma von Dama N.V. Die zählte zwischenzeitlich zu den umsatzstärksten Kunden der Wirecard-Bank. Den Dokumenten zufolge wickelte das Unternehmen im Jahr 2018 über Wirecard Zahlungen in Höhe von etwa 61 Millionen Euro ab.

Argumente FÜR Sperren Argumente GEGEN Sperren
Schutz vor nicht regulierten, unseriösen Anbietern Technisch oft unwirksam (einfache Umgehung)
Durchsetzung des staatlichen Lizenz- und Steuermonopols Eingriff in die Informationsfreiheit und Netzneutralität
Verstärkter Jugendschutz durch Zugangserschwernis Verlagerung in den undurchsichtigen Grau-/Schwarzmarkt
Lenkung der Spieler zu Anbietern mit Spielerschutz Behördlicher Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen

Auch andere Unternehmen des Netzwerks aus Malta und Zypern hatten Konten bei Wirecard. Aus E-Mails des Ex-Wirecard-Managers Jan Marsalek geht hervor, dass dieser 2020 persönlich gesammelte Umsatzberichte genau dieser Firmen anforderte.

  • Zuständige Behörden und Meldestellen für illegale Glücksspielangebote
  • Das Verfahren von der Meldung bis zur gerichtlichen Sperranordnung
  • Die Zusammenarbeit mit Zahlungsdienstleistern zur Unterbindung von Transaktionen
  • Internationale Kooperationen bei der Bekämpfung unerlaubter Anbieter

Einen weiteren Hinweis, wie eng Dama N.V.

Enorme Gewinne, oft keine Einzahlungslimits

Als Gründer von "SoftSwiss" tritt ein aus Belarus stammender deutscher Geschäftsmann mit Wohnsitz in Berlin auf, der sich öffentlich als Tech-Unternehmer inszeniert und sich in Podcasts interviewen lässt. Die Recherchen führen zu einem weit verzweigten Netzwerk von Firmen auf Malta, Zypern und der Karibikinsel Curaçao. Sie legen direkte Verbindungen zwischen dem IT-Anbieter und den illegalen Onlinecasinos nahe. Glücksspielforscher Tobias Hayer von der Universität Bremen kennt solche illegalen Angebote und sagt im Interview mit dem BR: Nicht-lizenzierte Casinos lockten mit enormen Gewinnen, es gebe oft bet tipico einzahlungsbonus keine Einzahlungslimits – theoretisch können die Spieler also unbegrenzt viel zocken. Das führe potenziell zu noch höherer Suchtgefahr als bei legalen Seiten.

Überblick: Sperrformulare und weitere Informationen der Glücksspielaufsichtsbehörde

Zudem falle oft kein gravierender Unterschied zu hierzulande erlaubten Glücksspiel-Websites auf. Viele Spieler wüssten oft nicht, dass sie auf nicht-lizenzierten Seiten spielen, so Hayer – doch damit machen sie sich häufig strafbar. Hinzu kommt: Nach dem Glücksspielstaatsvertrag müssen Onlinecasinobetreiber technische Mittel nutzen, um Spieler zu schützen. Mit dem bundesweiten Glücksspielsperrsystem OASIS können sich Spielsüchtige selbst bei allen lizenzierten Glücksspielanbietern sperren lassen. Doch auf illegalen Seiten können Spielsüchtige einfach weiterzocken.

2. Proxy-Server nutzen

Hinweise, dass die beiden Unternehmen enge Verbindungen zu "SoftSwiss" und seinem Gründer haben, oder bis vor kurzem hatten, ergeben sich unter anderem aus Gerichtsdokumenten, Unternehmens- und Domainregistern. Komplizierte Firmenstrukturen würden oft verwendet, um Eigentümer zu verschleiern oder Steuern zu umgehen, sagt Geldwäscheexperte Konrad Duffy von Finanzwende e.V. : "Wenn solche komplexen Firmenkonstrukte aufgestellt werden, dann hat das einen Grund. Da geht es wahrscheinlich um richtig viel Geld." Um welche Summen es geht, zeigt ein Überweisungsdokument aus dem Unternehmensregister von Malta. Demnach überwies die Casinofirma N1 Interactive Ltd. "SoftSwiss" suchte diesen Sommer offenbar neue Mitarbeiter über Anzeigen bei Google.

Suchtbeauftragter Blienert will Behörden stärken

Bei dem Panik-Button handelt es sich um einen gut sichtbaren Banner in eurem Account bei eurem Wettanbieter. Durch 3-sekündiges Drücken von diesem „Panik-Button“ werdet ihr sofort und ohne Antrag oder Überprüfung für 24 Stunden vom Buchmacher blockiert und könnt keine Wetten mehr platzieren. Diese Sperre endet automatisch und ohne Antrag nach 24 Stunden von selbst. Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten.

Lottoland: "Wir bieten nichts Illegales an"

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So funktioniert das Spielersperrsystem OASIS

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Kriterium Gesperrter (illegaler) Anbieter Lizenzierter (legaler) Anbieter
Steuern Keine Abführung von Wettsteuer an Deutschland 5% Wettsteuer auf den Einsatz wird automatisch abgeführt
Spielerschutz Oft keine oder freiwillige Maßnahmen Pflicht zu Einzahlungslimits, Selbstsperre, Werbebeschränkungen
Rechtssicherheit Kein deutscher Rechtschutz bei Streitigkeiten Streitbeilegung durch deutsche Gerichte/ Schlichtungsstelle
Werberegeln Oft aggressive, irreführende Werbung Strikte Vorgaben (z.B. kein Sponsoring in Stadien)

Ein weiteres Puzzleteil: Die Internetadresse eines von Dama betriebenen Onlinecasinos wurde offenbar ursprünglich mit einer "SoftSwiss"-E-Mailadresse registriert – mit dem Vornamen des "SoftSwiss"-Gründers.

Diese Vorteile bringt eine Spielsperre mit sich

Sie müssen den Inhalt von hCaptcha laden, um das Formular abzuschicken. Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Die Zentraldateien bestehen aus einer Datei zur Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits (Limitdatei) und einer Datei zur Verhinderung des parallelen Spiels bei mehreren Glücksspielanbietern (Aktivitätsdatei). Die anbieterübergreifende Zuordnung von Einzahlungslimits zu Spielenden und das Verhindern parallelen Spielens erfolgt über Pseudonyme, die den Spielenden zugewiesen sind.

1. IP-Adresse mit VPN verschleiern

Das Pseudonym wird bei erstmaliger Registrierung durch einen Glücksspielanbieter in den Zentraldateien erstellt. Dabei übermittelt der Glücksspielanbieter auch eine von ihm festgelegte eindeutige Spiel-ID an die Zentraldateien, welche für die weitere personenbezogene Kommunikation verwendet wird. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass die Klardaten der einzelnen Spielenden in den Zentraldateien gespeichert werden. Der Zugriff der Glücksspielanbieter auf die Zentraldateien wird durch Zertifikate ermöglicht, welche der Glücksspielanbieter mit Hilfe eines durch die Behörde zur Verfügung gestellten Tokens selbst erstellt. Die Schnittstellenbeschreibung findet sich in der „Technischen Richtlinie Zentraldateien“ wieder.

Kontaktdaten der NRW-Spielerschutzbeauftragten im Überblick

Auf dieser Seite finden Sie auch die E-Mail Adresse zur Beantragung der Anbindung an die Zentraldateien. Zur Verwaltung der Spielenden durch die Zentraldateien stehen den Glücksspielanbietern die Funktionen Personendaten ändern (führt zur Änderung des Pseudonyms), Die Registrierung von Spielenden in den Zentraldateien ist für jeden Glücksspielanbieter verpflichtend und vorzunehmen, sobald ein Spielkonto eröffnet. Die Deregistrierung ist vorzunehmen, sobald jemand sein Spielkonto löscht. Bei der erstmaligen Registrierung in den Zentraldateien ist die Angabe des durch Spielende bestimmten anbieterübergreifenden Einzahlungslimits notwendig. Die Aufgabe der Datei zur anbieterübergreifenden Einzahlungslimitierung besteht darin, die Einhaltung eines durch Spielende selbst festgelegten Einzahlungslimits anbieterübergreifend zu ermöglichen. "SoftSwiss" und sein Gründer ließen Anfragen des BR unbeantwortet.

Besonderheiten bei Live-Wetten

angeboten, die von jedem Glücksspielanbieter für jede bei ihm registrierte Person zu bedienen sind. Die Aktivitätsdatei ermöglicht die Verhinderung des parallelen Spielens bei mehreren Glücksspielanbietern. Unmittelbar bevor eine Person mit der Spielaktivität beginnen möchte, ist diese in den Zentraldateien „Aktiv“ zu setzen. Meldet die Zentraldatei einem Glücksspielanbieter, der eine Person „Aktiv“ setzen will, dass sie bereits bei einem anderen Anbieter „Aktiv“ gesetzt ist, so darf der Glücksspielanbieter die gewünschte Spielaktivität nicht ermöglichen. Jeder Glücksspielanbieter, der Spielende „Aktiv“ gesetzt hat, muss diese auf Veranlassung oder 30 Minuten nach der letzten Eingabe „Inaktiv“ setzen.

Selbstsperre – so funktioniert's

Die Zentraldateien sind Teil des Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystem (LUGAS) und gehören somit zu den verpflichtenden IT-Systemen für alle Glücksspielanbieter. Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen zu den Zentraldateien finden Sie in unserem LUGAS FAQ-Bereich. Er heißt eigentlich anders und möchte unerkannt bleiben. Denn: Er hat seine Sucht nicht im Griff, wird immer wieder rückfällig, in illegalen Onlinecasinos. "Das sind einfach Momente, in denen man unglücklich ist und dann flieht man in die Parallelwelt." BR-Reporter sprechen mit mehreren Menschen, denen es wie Martin geht.

3. Den Tor-Browser verwenden

Die meisten von ihnen sind berufstätig, oft auch erfolgreich. Viele von ihnen spielen zunächst in legalen Onlinecasinos und dann in illegalen, verspielen tausende Euro und häufen immense Schulden an. Zum Artikel: Bayern startet erstes legales Online-Spielcasino Recherchen des Bayerischen Rundfunks zeigen jetzt: Ein IT-Anbieter namens "SoftSwiss" und sein Gründer könnten mutmaßlich hinter dutzenden illegalen Onlinecasinos stecken, die offenbar deutsche Spieler ansprechen, aber keine Lizenz in Deutschland haben. Darauf deutet eine BR-Datenanalyse von Glücksspielwebseiten hin. Auf den ersten Blick wirkt "SoftSwiss" wie ein gewöhnliches IT-Unternehmen, das Software anbietet, um Onlinecasinos zu verwalten. Der deutschen Glücksspielaufsicht (GGL) sollen bereits vor mehreren Monaten Informationen zu "SoftSwiss" präsentiert worden sein, berichten mehrere Personen dem BR. Auf Anfrage teilt die GGL mit, dass sie keine Aussage zu einzelnen möglichen Verwaltungsverfahren machen könne. "SoftSwiss" besitze keine Lizenz in Deutschland und habe auch keine beantragt. Darüber, ob es staatsanwaltliche oder polizeiliche Ermittlungen gibt, geben weitere Behörden keine Auskunft. Die Onlinecasinos sind weiterhin aus Deutschland erreichbar. Der Suchtbeauftragte der Bundesregierung Burkhart Blienert (SPD) fordert im BR-Interview, illegales Glücksspiel besser einzudämmen.

Land Sperrpolitik Häufige Methode Besonderheit
Deutschland Selektiv (nur unerlaubte Anbieter) DNS- und IP-Sperren durch ISPs Staatliche Sperrverfügung nötig
Italien Aktiv und umfassend IP-Sperren durch die Kommunikationsbehörde (AGCOM) Blacklist mit tausenden Domains
Frankreich Selektiv auf Anbieter-Ebene Zahlungsblockaden, Suchmaschinen-Delisting ARJEL als zuständige Glücksspielbehörde
Niederlande Bis zur Lizenzvergabe 2021 sehr restriktiv Aktive Sperren, hohe Bußgelder für Anbieter Seit Lizenzierung geöffneter, regulierter Markt

Es müsse darum gehen, die Behörden mit den erforderlichen Kompetenzen auszustatten. Juristisch ist umstritten, ob das deutsche Strafrecht bei ausländischen Glücksspielanbietern überhaupt anwendbar ist.

  • Vergleich der Sperrpraxis in Deutschland mit anderen EU-Ländern
  • Urteile des Europäischen Gerichtshofs zur Widersprüchlichkeit deutscher Regelungen
  • Das Prinzip der "Lizenzpflicht statt Sperrung" in liberaleren Märkten
  • Unterschiedliche Regulierungsansätze in Österreich, Großbritannien oder Malta

"Dafür müssen wir das Strafrecht erweitern, sodass unsere Staatsanwaltschaften auch gegen illegale Glücksspielangebote aus dem Ausland vorgehen können, die sich bei uns an die Spielenden richten", sagte Blienert dem BR. Derzeit stellen Staatsanwaltschaften Ermittlungen gegen Betreiber illegaler Onlinecasinos aus dem Ausland immer wieder ein. Hinweis der Redaktion: Wenn Sie oder jemand in Ihrem Umfeld Probleme mit Glücksspiel haben, dann suchen Sie sich Hilfe. Entweder unter bzga.de oder in der Glücksspielsuchttelefonberatung der BZgA, erreichbar unter 0800 1 37 27 00.




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